Behandlungspflege (SGB V)

Unter Behandlungspflege versteht man die Tätigkeiten, die Pflegekräfte auf ärztliche Anordnung erbringen. Zu unseren Aufgaben in diesem Bereich gehören unter anderem:

  • Kompressionsstrümpfe anziehen


* Sozialgesetzbuch V
§37